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Wie viel Geld bekommt ein Flüchtling in Österreich? | | Asylwohnung.at – private Unterbringung

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Title Wie viel Geld bekommt ein Flüchtling in Österreich? | | Asylwohnung.at – private Unterbringung
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Keywords consistency
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Headings
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SEO Keywords (Single)

Keyword Occurrence Density
Euro 13 0.65 %
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SEO Keywords (Two Word)

Keyword Occurrence Density
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SEO Keywords (Three Word)

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Max 200 Euro 4 0.20 % No
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Wie viel Geld bekommt ein Flüchtling in Österreich? | | Asylwohnung.at – private Unterbringung Zurück zu allen Fragen & Antworten Zurück zum Leitfaden Wie viel Geld bekommt ein Flüchtling in Österreich? Die Höhe der Unterstützungsleistungen hängt einerseits vom Asylstatus des Flüchtlings und andererseits vom Bundesland ab, in dem um eine Leistung angesucht wird. AsylwerberInnen in Grundversorgung (private Unterbringung) Hilfsbedürftigte AsylwerberInnen erhalten in Östr die Grundversorgung. Sobald sie aus dem Asylquartier ausziehen, müssen sie die Grundversorgung für private Unterbringung beantragen. Dies kann bis zu 8 Wochen dauern, in denen sie teilweise völlig mittellos sind. Einzelperson Max. 150 Euro Mietzuschuss monatlich Max. 200 Euro Verpflegungszuschuss monatlich Max. 150 Euro für Bekleidung jährlich (Auszahlung meist in zwei Beträgen) Max. 200 Euro für Schulbedarf jährlich (Auszahlung meist in zwei Beträgen) Familie Max. 300 Euro Mietzuschuss monatlich (für die gesamte Familie) Max. 200 Euro Verpflegungszuschuss monatlich (pro Erwachsenen) Max. 90 Euro Verpflegungszuschuss monatlich (pro Kind) Max. 150 Euro für Bekleidung jährlich Max. 200 Euro für Schulbedarf jährlich Bsp.: Eine fünfköpfige Familie erhält max. 970 Euro monatlich Weitere Sozialleistungen wie z.B. Familiengeld oder Wohnbeihilfen bleiben AsylwerberInnen in Österreich verwehrt. Asylberechtigte und Subsidiär Schutzberechtigte* Asylberechtigte haben vollen Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt und erhalten dieselben Sozialleistungen wie Österreicher. Gerade in der Anfangszeit haben viele noch keine Möglichkeit einen Job zu finden, da sie zuerst Deutsch lernen müssen. In dieser Zeit erhalten anerkannte Flüchtlinge (sofern sie hilfsbedürftig sind) die bedarfsorientierte Mindestsicherung. Nachdem Asylberechtigte aus der Grundversorgung fallen (4 Monate nach positivem Asylbescheid), müssen sie die Mindestsicherung beantragen. Dies dauert bis zu 8 Wochen, in denen sie teilweise völlig mittellos sind. Die Mindestsicherung für Asylberechtigte ist in Vorarlberg an eine Integrationsvereinbarung geknüpft. Richtwerte Bedarfsorientierte Mindestsicherung: Alleinstehende, Alleinerzieherinnen oder Alleinerzieher: max. 827 Euro Paare (pro Person): max. 620 Euro Minderjährige (pro Kind): ca. 149 Euro Bsp.: Eine fünfköpfige Familie erhält max. 1688,77 Euro monatlich. Desweiteren können Asylberechtigte im jeweiligen Bundesland Wohnbeihilfe beantragen. Die Voraussetzungen für den Erhalt der Leistung sind jedoch in manchen Bundesländern so geregelt, dass es sehr schwer oder gar unmöglich ist, eine Beihilfe zu bekommen. *Im Burgenland, Niederösterreich, Salzburg und der Steiermark erhalten subsidiär Schutzberechtigte nur Grundversorgung (keine Mindestsicherung)! Zurück zum Leitfaden Zurück zu allen Fragen & Antworten